Autoverwertung Raubinger GmbH & Co.KG, 30952 Ronnenberg, Bauernwiesenweg 7, Tel. 05109-51800
1. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und gelten nur zur Aufforderung eines Kaufangebotes. Wird das Angebot seitens des Kunden durch Telefax, E-Mail, Anzahlung oder persönliches Erscheinen verbindlich gemacht, ist der Kunde zur Abnahme der Ware und zur Zahlung aller daraus entstehenden Kosten verpflichtet. Dieses gilt insbesondere für Kosten, die im Zusammenhang mit Versand und Sonderbeschaffungen entstehen.
2. Durchführung des Auftrages
Der Auftraggeber hat alle Fragen des Auftragnehmers bzw. dessen Beauftragten, nach dem für gewissenhaft und vollständig zu beantworten und von sich aus auf außergewöhnliche Umstände aufmerksam zu machen.
Der Auftragnehmer hat den Auftrag nach den Regeln der modernen Bergungs- und Abschlepptechnik schnellstens unter Einsatz der nach den Umständen erforderlichen und geeigneten Fahrzeuge und Geräte, auf für den Auftraggeber kostengünstigem Wege auszuführen.
Hat der Auftraggeber keinen Ort bestimmt an den sein Fahrzeug verbracht werden soll, so hat der Auftragnehmer das Fahrzeug auf seinem Betriebsgelände zu verwahren oder auf einem, dem Unfall- oder Pannenort nahe gelegenen Gelände einem zuverlässigen Dritten in Verwahrung zu geben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die Kosten der Verwahrung zu tragen und im Übrigen unverzüglich Anordnung über den weiteren Verbleib des Fahrzeugs zu treffen.
Wird der Auftragsgegenstand auf Weisung des Auftraggebers zum Betriebsgelände des Auftraggebers gebracht, aber nicht bestimmt, ob dort ein Abstellplatz gemietet wird oder Auftragsgegenstand in Verwahrung zu nehmen ist, so verwahrt der Auftragnehmer den Auftragsgegenstand auf Kosten des Auftraggebers.
Kann ein Auftrag nicht erfolgreich abgeschlossen werden, weil das abzuschleppende Fahrzeug bereits auf andere Weise entfernt wurde, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, wenn ein Auftrag nicht erfolgreich abgeschlossen werde kann, ohne das eine der Vertragsparteien ein Verschulden daran trifft.
Kann der Auftrag infolge eines Verschuldens des Auftraggebers nicht ausgeführt werden, so steht dem Auftragnehmer das volle Entgelt zu.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Kaufpreise, Entgelte für Nebenleistungen sowie Reparaturrechnungen sind bei Übergabe des Kauf- bzw. Reparaturobjektes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Gegen Zahlungsansprüche des Unternehmens kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, sofern dieses auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
Das Auftragsentgelt wird anhand der dem Auftrag zugrunde gelegten Preisliste und unter genauer Angabe etwaiger Sonderleistungen berechnet. Abweichungen von den Preislisten sind nur bei einer schriftlichen Sondervereinbarung wirksam.
Es gelten die Tagespreise lt. Preisliste.
Das Auftragsentgelt ist nach Durchführung des Auftrags und nach Vorlage einer Rechnung, in der die einzelnen Leistungen angegeben sind, zur Zahlung fällig.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von über 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu.
4. Liefertermine
Zwischen den Parteien vereinbarte Liefertermine, Fristen u. ä. sind stets unverbindlich. Eine im Einzelfall auftretende Fristüberschreitung gilt nicht als Verzug.
5. Abnahme
Mit dem Besitzübergang erklärt der Kunde zugleich die Abnahme und Billigung der Leistung und deren Anerkennung als Vertragsgerecht. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich bei allen Autoersatzteilen um Gebrauchtteile aus Unfall- oder Gebrauchtfahrzeugen handelt, die einem unbekannten Verschleiß unterworfen waren und die sich darüber hinaus auch in ungeprüftem Zustand befinden. Sofern Kilometerangaben erfolgen beziehen sich diese immer nur auf den abgelesenen Tachometerstand des Fahrzeuges, aus dem das Gebrauchtteil stammt. Das gekaufte Teil muss von der Firma Autoverwertung Berk GmbH selbst oder einer anerkannten Fachwerkstatt fachgerecht und ordnungsgemäß eingebaut worden sein. Bei Erhalt/Übernahme ist das Ersatzteil auf seine Richtigkeit und äußerliche Beschädigung zu überprüfen. Mängel und Transportschäden sind ggf. auf der Übernahmequittung zu vermerken und gemäß AGB.IV.3. zu rügen. Vor Einbau sind Zahn-/Keilriemen, Kupplungsbelag, Simmeringe etc. zu kontrollieren und bei entsprechendem Verschleiß zu ersetzen. Einbauvorschriften und Wartungsintervalle des Herstellers sind zu beachten. Unfallbeschädigte Anbauteile sind auszutauschen. Vor Inbetriebnahme des Aggregates sind Öl- und Ölfilter zu erneuern. Nach Einbau ist die Dichtigkeit bzw. einwandfreie Funktion von Filtern, Schläuchen, Schaltern, Treibriemen, Bowdenzügen, Gestänge etc. zu überprüfen. Weiterhin sollten alle Flüssigkeitsstände (Wasser, Öl) sowie bei Motoren die richtige Einstellung (Zündung, Kraftstoffzufuhr, Ventilspiel) kontrolliert werden. Aufgrund evtl. längerer Einlagerungsdauer sind Motoren nach Inbetriebnahme der ersten 500 – 1000 km nicht voll zu belasten, sondern nach Möglichkeit einzufahren.
6. Versand und Verpackung
Auf Wunsch des Kunden erfolgt nach verbindlicher Bestellung und Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen auch Versand an die Adresse des Kunden. Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Eine Transportversicherung erfolgt nur ausdrücklich auf Wunsch des Kunden und geht zu seinen Lasten. Sollte eine Rücksendung notwendig werden, erfolgt dies ebenfalls zu seinen Lasten. Wird bei Anlieferung ein Schaden am Versandgut festgestellt, ist dieser unverzüglich bei der anliefernden Spedition anzuzeigen. Liegt ein verdeckter Schaden vor, ist dieser innerhalb 48 Stunden bei dem Verkäufer telefonisch oder per Fax anzuzeigen. Spätere Schadensanzeigen werden von uns nicht mehr berücksichtigt.
Widerrufsbelehrung
Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die von Ihnen bestellte Ware für Ihre eigene gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet werden soll. Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie Telefon, Internet, Brief oder E-Mail abgeschlossen werden. Es kann vorkommen, dass ein bestellter Artikel nicht Ihren Wünschen entspricht. Sie können ihre Bestellung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware und dieser Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Brief:
Raubinger GmbH & Co. KG
Autoverwertung
Bauernwiesenweg 7
30952 Ronnenberg
Mail: altauto@raubinger.de
Fax: 05109 – 51800
Widerrufsfolgen – Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Wertersatz kann verlangt werden, wenn sich die Ware verschlechtert hat oder ganz oder teilweise nicht mehr zurückgegeben werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Ware ist von Ihnen trocken, d.h. frei von Betriebsmitteln und Betriebsflüssigkeiten zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzuliefernden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Ware wird bei Ihnen abgeholt.
7. Sachmängel
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei Gebrauchtteilen innerhalb eines Jahres, bei Neuteilen innerhalb 2 Jahren nach Abnahme. Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes, erfolgt der Verkauf von gebrauchten und fabrikneuen Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen oder ein Garantieversprechen für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes abgegeben hat. Im Übrigen gelten die einzelvertraglichen Vereinbarungen der Parteien.
8. Umtauschrecht
Soweit Gewährleistungsrechte bestehen, ist der Kunde verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich zu montieren oder auf andere geeignete Weise auf seine vollständige Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen. Tritt hierbei ein Mangel zutage, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Verkäufer binnen Monatsfrist schriftlich anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, dem Verkäufer in geeigneter Weise den Mangel am Kaufgegenstand nachzuweisen. Liegt ein Sachmangel des Kaufgegenstandes vor, ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden binnen angemessener Frist ein funktionstüchtiges und mangelfreies Ersatzteil anzubieten. Hierzu hat der Kunde zuvor den Kaufgegenstand unverändert und im ursprünglichen Zustand zur Verfügung zu stellen. Im Falle des Umtausches trägt der Kunde die ihm ggf. entstandenen Montage- und Demontagekosten selbst. Dies gilt auch im Wiederholungsfalle. Ordnungsgemäß bestellte und abgeholte bzw. gelieferte Ware wird durch uns grundsätzlich nicht zurückgenommen. Ausnahmsweise von uns genehmigte Warenrückgaben haben für uns kostenfrei zu erfolgen, wobei die zurückgenommene Ware grundsätzlich in einwandfreiem und übereignetem Zustand sein muss. Für den aus der Rücknahme entstandenen Aufwand erheben wir eine Gebühr für Verwaltung und Wiedereinlagerung in Höhe von 20 % des zu erstattenden Betrages. Von der Rücknahme in jedem Falle ausgeschlossen sind elektronische Bauteile, Scheiben, Felgen und Reifen.
9. Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag oder einer damit zusammenhängenden Verwahrung des Auftragsgegenstandes das gesetzliche Unternehmerpfandrecht an dem Auftragsgegenstand zu.
Wird das fällige Auftragsentgelt bei Erreichen des angewiesenen Bestimmungsortes nicht bezahlt, ist der Auftragnehmer aufgrund seines Pfandrechts berechtigt, den Auftragsgegenstand auf Kosten des Auftraggebers zu einem Betriebsgelände zu bringen und zu verwahren.
Befindet sich der Auftraggeber länger als zwei Wochen mit der Zahlung des Auftragsentgelts oder von Verwahrungskosten in Verzug, ist der Auftragnehmer zum Pfandkauf berechtigt. Will er von diesem Recht Gebrauch machen, genügt für die Pfandkaufsandrohung eine per Einschreiben mit Rückschein versandte Benachrichtigung an die letzte, dem Auftragnehmer bekannte Anschrift durch Auskunft des Einwohnermeldeamt nicht festgestellt werden kann.
10. Haftung
- Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Schäden, die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Keine Haftung wird für Schäden übernommen, die der Auftragnehmer oder sein Beauftragter trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt entstanden sind.
- Der Auftragnehmer hat etwaige Schäden und Verluste, für die der Auftragnehmer aufzukommen hat, ihm unverzüglich anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Werden Schäden oder Verluste persönlich geltend gemacht, so erteilt der Auftragnehmer hierüber dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung.
- Ist zur Erreichung des Auftragserfolges die Verursachung eines dem Auftragserfolg angemessenen Schadens am Auftragsgegenstand oder an Rechtsgütern Dritter notwendig, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesbezüglicher Schadensersatzpflicht frei.
Notwendig ist die Verursachung eines Schadens, wenn der Schaden nicht oder nur durch Aufwendung und verhältnismäßiger Mittel und Kosten vermeidbar wäre. - Die Haftungshöchstsummer beträgt pro Schadensereignis 51.130.00 Euro, soweit nicht eine andere Summe vereinbart worden ist.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem Auftrag ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder Anspruch im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht wird. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland Hat, nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber soweit dieser Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.